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Vielfalt in der Einheit
Wir, die Unterzeichneten, sind aus unterschiedlicher sozialer Herkunft, vielen unterschiedlichen
Ländern und Anschauungen zusammengekommen, um unsere Mitbürger über die Stellung der Einwanderer
und ,allgemeiner noch, über die der Minderheiten in unseren sich differenzierenden Gesellschaften
anzusprechen.
I. Unser Grundanliegen
Wir sehen mit zunehmender Besorgnis, daß sehr große Teile der Bevölkerung freier Gesellschaften
sich durch massive Einwanderung und durch die innerhalb ihrer Staatsgrenzen wachsende Zahl von
Minderheiten bedroht fühlen, die aus verschiedenen Kulturen stammen, unterschiedlichen Lebensgewohnheiten
folgen und besondere Sitten und Loyalitäten besitzen.
Wir sind beunruhigt durch Gewalt auf den Straßen, verbale Haßausbrüche und zunehmende Unterstützung
unterschiedlicher extremistischer Parteien. Dies sind falsche Reaktionen auf Bedrohungen, die die
Menschen als gegen ihr Identitätsgefühl, ihre Selbstbestimmung und Kultur gerichtet empfinden,
Bedrohungen, die an der Spitze von Besorgnissen stehen, die von der Globalisierung, von neuen
Kommunikationstechniken und vom schrittweisen Verlust nationaler Souveränität ausgelöst werden.
Wenn man nun die Gefühle von Millionen von Bürgern schroff zurückweist, indem man sie als diskriminierend,
ausgrenzend, scheinheilig und noch stärker verunglimpft, dann ist das eine bequeme politische Einstellung,
aber keine, die wirklich um eine Lösung dieses Problems bemüht ist. Man sollte die Ängste und Sorgen der
Menschen nicht einfach abtun und man kann ihnen auch nicht wirkungsvoll begegnen, indem man sie als
rassistisch oder fremdenfeindlich bezeichnet. Auch wenn man den Menschen erklärt, sie bräuchten Einwanderer
aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen demographischer Defizite, so ist das zwar ein gewichtiges und
nützliches Argument, geht aber nicht auf ihre tiefsten Befürchtungen ein. Die uns gestellte Herausforderung
lautet also, gerechte und in der Praxis vernünftige Wege zu finden, auf diese Besorgnisse konstruktiv
einzugehen. Zugleich sollten wir sicherstellen, daß diese Gefühle keinen antisozialen, haßerfüllten oder
gar gewalttätigen Ausdruck finden.
Wir müssen dabei zwei Ansätze vermeiden: die Befürwortung von Assimilierung und schrankenlosem
Multikulturalismus. Assimilierung verlangt von Minoritäten konsequenterweise die Preisgabe ihrer
besonderen Sitten, Kulturen, Werte, Lebensgewohnheiten und Verbindungen zu anderen Gesellschaften,
um dadurch vollständig in der vorherrschenden Kultur aufzugehen. Dies ist soziologisch schwer zu
verwirklichen und ungeeignet zur Lösung der vorliegenden Probleme, wie wir weiter unten sehen werden.
Assimilierung ist moralisch nicht gerechtfertigt aufgrund unserer Respektierung einiger ethischer
Unterschiede, z.B. welchen Gott wir anbeten.
Unbeschränkter Multikulturalismus führt andererseits zur Preisgabe des Konzepts gemeinsamer Werte,
Loyalitäten und der kulturellen Identität mit der Konsequenz, ethnische und religiöse Unterschiede
zu privilegieren, was auf der (falschen) Annahme beruht, Nationen könnten durch eine Vielzahl
unterschiedlicher Minoritäten ersetzt werden. Dieser Ansatz ist ebenso ungeeignet. Er ruft mit
Sicherheit demokratiefeindliche Reaktionen hervor, von der Unterstützung extremistischer,
rechtsgerichteter Parteien oder populistischer
Intellektueller bis hin zu politischen Programmen, die sich gegen Minoritäten richten. Dieser Ansatz
ist normativ nicht gerechtfertigt, weil er die Werte und Sitten nicht zur Kenntnis nimmt, die von der
Gesellschaft als Ganzer befürwortet werden, wie z.B. jene, die die Rechte der Frauen und der Schwulen
schützen.
Der von uns bevorzugte Ansatz ist Vielfalt in der Einheit. Er geht davon aus, daß alle Mitglieder
einer bestehenden Gesellschaft jene Grundwerte und Sitten, die man als das grundlegende gemeinsame
Rahmenwerk der Gesellschaft betrachtet, vollständig anerkennen. Gleichwohl bewahrt jede Gruppe der
Gesellschaft die Freiheit, ihre besondere Subkultur aufrecht zu erhalten, also jene Grundsätze
("policies"), Lebensgewohnheiten und Sitten, die nicht mit dem wesentlichen Kern der gemeinsamen
Werte in Konflikt geraten, ferner ein beträchtliches Maß an Loyalität ihrem Herkunftsland gegenüber,
solange sie nicht die Loyalität gegenüber der Gesellschaft, in der sie leben, übersteigt, wenn es
zu einem Loyalitätskonflikt kommt. Achtung gegenüber dem Ganzen und Achtung gegenüber allen ist
Grundsatz unserer Position.
Wir stellen fest, daß solche Vielfalt in der Einheit die Gesellschaft als Ganze und ihre Kultur
eher bereichert als bedroht, wie das in Bereichen offenbar wird, die von der Musik bis hin zu
Essensgewohnheiten reichen und, höchst bedeutsam, sie bereichert die Welt der Ideen, denen wir
begegnen, und erweitert unser Verständnis der vielgestaltigen Welt um uns herum.
Wir stellen weiterhin fest, daß in jeder Gesellschaft die grundlegende gemeinsame Kernidentität
und Kultur sich mit der Zeit verändert hat und sich in Zukunft weiter verändern wird. Daher steht
Minderheiten, die meinen, dieses Kernstück spiegele nicht die ihnen am Herzen liegenden Werte,
durchaus frei, es aktiv zu verändern - und zwar auf dem Wege demokratischer und gesellschaftlicher
Prozesse, die hierfür in allen freien Gesellschaften zur Verfügung stehen.
Die Einheit, von der wir sprechen, ist keine durch Regierungsorder oder Ausführungsbestimmungen -auch
nicht durch Polizeimaßnahmen -auferlegte Einheit, sondern eine Einheit, die aus der Erziehung innerhalb
der Bürgerschaft erwächst, aus dem Dienst am Gemeinwohl, an der Geschichte der Nation, den gemeinsamen
Werten, gemeinschaftlichen Erfahrungen, funktionsstarken politischen Einrichtungen und Dialogen über
Gemeinsamkeiten und Erfordernisse einer Bevölkerung, die zusammen lebt und sich den gleichen
Herausforderungen in derselben Ecke der Welt gegenüber sieht.
Eine solche Vielfalt in der Einheit erlaubt es, die Grundrechte, die demokratische Lebensform und die
Grundwerte vollständig zu achten ebenso wie jene Werte der Minderheiten, die damit nicht in Konflikt
geraten.
Die Frage, welche Elemente in welche Kategorie gehören - in den Bereich der Einheit oder der Vielfalt -
kann für viele Schlüsselprobleme leicht entschieden werden. Grundrechte müssen von jedem und allen
respektiert werden. So kann z.B. die Diskriminierung von Frauen nicht geduldet werden, ganz gleich von
welchen kulturellen oder religiösen Werten eine Gruppe geprägt ist. Die Achtung vor dem Gesetz und der
öffentlichen Ordnung ist von entscheidender Bedeutung. Demokratische Institutionen sind keine Option
unter anderen. Niemand, der in einem bestimmten Land die Staatsbürgerschaft und die Mitgliedschaft in
einer bestehenden Gesellschaft zu erlangen sucht, kann sich der kollektiven Verantwortung entziehen,
die die Gesellschaft gegenüber ihren Handlungen in der Vergangenheit und gegenüber anderen Gesellschaften
besitzt, die sie durch Verträge oder sonstwie übernommen hat.
Man muß nur ein wenig nachdenken um zu erkennen, daß es keine Gründe dafür gibt, etwas dagegen
einzuwenden, wenn Minderheiten Wert darauf legen, ihre Sprache als Zweitsprache beizubehalten, enge
Beziehungen zu einem anderen Land zu pflegen (sofern sie nicht, wie bereits gesagt, ihre Loyalität
gegenüber dem Land, in dem sie jetzt leben, übersteigt) sowie eine besondere Kenntnis und Praxis ihrer
(ursprünglichen) Kultur. Gleichwohl ist nun aber nicht zu leugnen, daß es viel gründlicher Erörterungen
und öffentlicher Dialoge über strittige Fragen bedarf, so z.B. darüber, wie "Gesetz und Ordnung" zu
interpretieren sei und wie stark und tief die Zustimmung zum liberaldemokratischen System gehen sollte.
Gründliche Erörterung und öffentlicher Dialog sind ebenfalls wichtig für die Entscheidung darüber, ob
bestimmte andere Themen in den Bereich der Einheit oder der Vielfalt gehören, wie das weiter unten genauer
untersucht werden wird.
Kurz gesagt, wir sollten Einheit oder Vielfalt nicht gegeneinander ausspielen, sondern erkennen, daß
wir lernen können mit mehr Vielfalt zu leben und zugleich gesetzlich verankerte Einheit nachhaltig zu
schützen.
II. Probleme und Lösungswege
1. Das Gesetz: Ausnahmen, Grundrechte und zwingendes öffentliches Interesse.
Modelle, die auf Assimilation ausgerichtet sind, befürworten die Aufrechterhaltung universeller
Gesetze, die für alle Bürger und andere Personen innerhalb eines bestehenden Rechtsgebietes gelten.
(Dies wird häufig eher mit einem unitarischen Staat in Verbindung gebracht als mit einer Föderation.)
Sie tolerieren einige Abweichungen und Ausnahmen - diese müssen jedoch individuelle Bedürfnisse
voraussetzen (z.B. Geisteskrankheit) oder demographische Kriterien erfüllen ( z.B. Minderjährige) -
beziehen sich aber nicht auf ethnische oder rassische Gruppierungen, denn Sonderrechte für Gruppen
werden nicht anerkannt.
Unbeschränkte Vielfalt dagegen erlaubt es jeder Gemeinschaft, ihren eigenen Traditionen gemäß zu leben,
auch dann, wenn sie im Widerspruch zu geltenden Gesetzen stehen (also z.B. Zwangseheschließungen und
weibliche Beschneidung), obwohl die meisten Ansätze, die Vielfalt befürworten, anerkennen, daß einige
universelle Gesetze befolgt werden müssen. Diesem Ansatz gemäß sollte ethnischen und rassischen Gruppen
ein hohes Maß an Autonomie zugestanden werden, eigene Gesetze zu erlassen und durchzusetzen, entweder
indem man ihnen eine beträchtliche territoriale Autonomie oder eine auf der Gemeinschaft gründende
Autonomie zubilligt, z.B. durch religiöse Autoritäten wie Imame oder Rabbis. Ebenso betrachtet man im
Sinne dieses Ansatzes Menschen als mit starken Gesetzen ausgestattet allein aufgrund der Tatsache, daß
sie Mitglieder einer geschützten Gruppe sind wie etwa die Ureinwohner Canadas oder Amerikas.
Das DWU-Modell favorisiert einen bifokalen Ansatz: es unterscheidet scharf zwischen solchen Gesetzen,
die alle befolgen müssen, und solchen, denen man bestimmte gruppenspezifische Abweichungen und Ausnahmen
zugestehen muß. Obwohl es Anlaß für Meinungsunterschiede darüber gibt, was nun genau in jeden dieser
Bereiche fällt, bieten sich einige Kriterien als höchste Richtschnur an, der zufolge einige Gesetze und
politische Programme universell sein müssen, andere aber gruppenspezifisch sein können. An der Spitze
der Gruppe universeller Gesetze stehen grundlegende Menschenrechte, wie sie in der (jeweiligen)
Landesverfassung, in den Grundgesetzen, den Gesetzen regionaler Gemeinschaften wie z.B. der EU und der
Universal Declaration of Human Rights der UNO niedergelegt sind. Auf diese Weise kann niemand durch
irgendeine Mitgliedsgruppe der betrffenden Gesellschaft legal gekauft oder verkauft, ohne ordentlichen
Prozeß gefangengehalten und vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, usw. Führende Feministinnen opponieren
zu Recht gegen Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen, weil sie fürchten, das könnte zur Folge haben, "
alles zu verlieren, was wir im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter erreicht haben".
Zwingendes öffentliches Interesse bietet ein weiteres Kriterium. Wenn das Tragen von Waffen als großes
Sicherheitsrisiko gilt, dann sollte keine Gruppe von diesem Verbot ausgenommen sein. Dasselbe gilt für
die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit z.B. durch die Weigerung, Kinder schutzimpfen zu lassen.
(Viele Staaten in den USA und andere Länder wie z.B. die Niederlande, nehmen Eltern, die religöse Vorbehalte
geltend machen, von dieser Forderung aus, eine Politik, die große Besorgnis bei den öffentlichen
Gesundheitsbehörden ausgelöst hat.)
Alles, was nicht im Rahmen eines solchen politischen Konzepts liegt, sollte als legitimer Sachverhalt
für eine Ausnahmeregelung gelten dürfen. Dies können durchaus Abweichungen von bestimmten Gesetzesregelungen
sein wie z.B. solche , die geschäftsfreie Tage betreffen (z.B. können Geschäfte per Gesetz gezwungen werden,
einen Tag pro Woche zu schließen, aber nicht notwendigerweise am Sonntag); und solche, die sich auf die
Rechte der Tiere beziehen (um rituelle Tötungen zu erlauben); Ausnahmeregelungen im Bereich der
Bebauungsordnung (z.B. bei der Genehmigung zum Bau von Moscheen); Ausnahmen, die die Verwendung
zugelassener Substanzen während des Gottesdienstes ermöglichen und einige wenige Ausnahmen bei
verschiedenen Regelungen der Arbeitsplatzsicherheit, der Nahrungsmittelverarbeitung und der damit
verbundenen Regelungen, um dadurch neugegründeten ethnischen Unternehmen zu helfen. (Einige dieser
Varianten könnten auf eine kurze Übergangszeit begrenzt bleiben und mit Hilfen für die Einwanderer und
die Minderheiten insgesamt verbunden werden, sich an die geltenden Gesetze anzupassen.)
Die Ansicht, daß territorial definierte Gruppen oder die Einheimischen im Unterschied zu den Einwanderern
einen höheren Rang von Rechten besäßen, ist unvereinbar mit dem DWU-Modell. In der Tat neigen territorial
definierte Gruppen mehr als andere dazu, die Vielfalt so weit zu treiben, daß sie die Einheit gefährden
kann, wie dies bei Gruppen sichtbar wird, die in einer bestimmten Region konzentriert leben (wie z.B. in
Quebec), die auch mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Separatismus neigen als verstreut lebende (wie z.B.
die African Americans). Einige Minderheiten können berechtigte Gründe dafür haben, sich zu verselbständigen,
aber dies bedeutet das Totengeläut für die Einheit. Und obwohl in der Vergangenheit der Kampf um
Selbstbestimmung in der Regel mit dem Zusammenbruch von Weltreichen einherging und folglich in der Regel
zu demokratischen Regierungen führte, werden Regionen, die jetzt aus demokratischen Gesellschaften
ausbrechen, höchstwahrscheinlich keine Selbstverwaltung zustande bringen und die Gesellschaften eher
schwächen.
Wir konzentrieren uns hier auf die Praxis, nicht auf theoretische Äußerungen. Es ist daher vollkommen
akzeptabel, wenn eine bestimmte Gruppe theoretisch illiberale Praktiken befürwortet, aber bevor Gesetze
oder gar die Verfassung nicht verändert sind, darf die Gruppe diese Praktiken nicht verwirklichen und sie
vor allem anderen nicht aufzwingen.
Extremistische Anhänger irgendeiner Religion könnten argumentieren, daß das Verbot einiger Praktiken ihre
gesamte spezifische Kultur untergräbt; aber Mitglied einer freien Gesellschaft zu sein bedeutet Praktiken zu
unterlassen, die Mitglieder auf eine Art und Weise behandeln, die ihre Grundrechte verletzen.
Es gibt keinen Grund sich Kompromissen zu widersetzen, solange sie die eben bezeichneten Kriterien
erfüllen. Wenn daher Sikhs weiterhin ihre Dolche tragen wollen, sie aber so verändern, daß sie nicht
aus der Scheide gezogen werden können, dann könnte dies die Unterschiede zwischen Subkulturen und
grundlegenden Rechten überwinden.
Welche Position man auch im Hinblick auf wirtschaftliche Gleichstellung und soziale Rechte einnimmt,
wir gehen davon aus, daß jeder Mensch denselben moralischen Wert besitzt, der ihm allein dadurch zukommt,
ein menschliches Wesen zu sein, unabhängig davon, ob er Staatsbürger ist oder nicht, und daß rassisch,
ethnisch, religiös oder geschlechtlich begründete Diskriminierung gesetzeswidrig ist. (Ob sich dies auch
auf private Organisationen bezieht wie z.B. auf gesellschaftliche Clubs, die keine staatliche Unterstützung
oder steuerliche Vergünstigung erhalten, wäre noch zu erörtern.)
Rechte ziehen entsprechende Verantwortungen nach sich.
Dieses Prinzip gilt ohne Einschränkungen für alle gesellschaftlichen Gruppen. Wenn eine Nation sich
im Krieg mit einer anderen befindet, müssen Mitglieder von Minderheiten, die historische und kulturelle
Bindungen zu dieser anderen Nation besitzen, in der Armee ihrer neuen Heimat dienen wie andere Staatsbürger
auch. Wenn schon gekämpft werden muß, dann ist niemand davon wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten
rassischen oder ethinischen Gruppe ausgenommen. (Bürger, die aus religiösen oder weltlich-ethischen
Gründen Kriegsdienstverweigerer sind, vorausgesetzt ihr Engagement ist überzeugend begründet und sie
sind bereit, sich an alternativen nationalen Diensten zu beteiligen, können hiervon sicher ausgenommen
werden.) Das gleiche gilt bei der Sorge für die eigenen Kinder, für das Zahlen der Steuern, für karitative
Dienste, usw. .
2. Staat und Religion
Die meisten der hier zur Diskussion stehenden Staaten hatten (oder haben noch) historisch gesehen
eine Religion, die sie formal als die einzige anerkennen. In vielen von ihnen ist das das Christentum
(darunter Sonderformen wie z.B. das Luthertum in Schweden) oder das Judentum in Israel.
Zusätzlich gewähren diese Staaten den Einrichtungen der offiziellen Staatsreligion direkt und indirekt
umfangreiche finanzielle Unterstützung, vor allem dem Klerus und den Orten der Gottesverehrung.
(Frankreich und die Vereinigten Staaten sind in dieser Hinsicht Ausnahmen, insofern sie, wie man
gemeinhin sagt, keine Staatsreligion besitzen.) Fast alle diese Nationen sehen sich jetzt massiver
Einwanderung und damit einer wachsenden Zahl von Minderheiten ausgesetzt, die an andere Religionen
glauben, vor allem an den Islam.
Wie könnte es hier weitergehen? Eine Möglichkeit besteht darin, die offizielle Kirche beizubehalten.
Obwohl die offiziellen Religionen oft relativ geringe Forderungen an die Menschen stellen (sei es an
Mitglieder von Minderheiten oder der Mehrheit), erwarten oder gar erhoffen die Befürworter der
Assimilation tatsächlich eine beträchtliche Lockerung der Glaubenssätze, die von Minderheiten vertreten
werden, die ja häufig starkes religiöses Engagement zeigen. Was bei diesem Ansatz bedeutsam ist: Man
erwartet von Kindern der Minderheiten öffentliche Schulen zu besuchen, in denen die Werte der herrschenden
Religion gelehrt werden; man erwartet von Staatsangehörigen und Bürgern der Minderheiten an öffentlichen
Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen Gebete gesprochen werden, die aus einer anderen Religion stammen;
und das öffentliche Leben ist überflutet von Symbolen der herrschenden Religion und von Gesetzen, die
sie widerspiegeln. Das ist ein schwerster Angriff auf die Vielfalt.
Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, allen Religionen den gleichen Status zuzuerkennen wie der
offiziellen Religion. Das würde nicht nur die volle (staatliche) Finanzierung des Klerus und der Orte
des Gottesdienstes (und der kirchlich-sozialen Dienste) zur Folge haben, die von allen Religionen zur
Verfügung gestellt werden, sondern auch das Eröffnen offizieller Veranstaltungen mit einer Vielzahl
von Gebeten, das Zeigen von religiösen Symbolen aller Gruppen auf gleichberechtigtem Niveau in öffentlichen
Gebäuden und Schulen, und so weiter. Ein solches Vorgehen würde sicher als ein direkter Angriff auf die
historische und kulturelle Identität einer Nation verstanden werden und wäre geeignet, zu einer hohen
Streitintensität zu führen. Es würde die Einheit in beträchtlichem Maße untergraben.
Eine dritte Möglichkeit bestünde darin, die offizielle Rolle der vorherrschenden Religion schrittweise
abzubauen (wie das in Schweden geschah). Nach diesem Modell würde keine neu hinzukommende Religion als
offizielle Staatsreligion anerkannt werden, aber finanzielle staatliche Unterstützung für den Klerus
und die Gotteshäuser aller Religionen wäre zu leisten. Ihre Höhe richtete sich nach der Zahl der Menschen,
die jährlich angeben, einer bestimmten Religion anzugehören. (Dies würde den Staat der Verpflichtung
entheben zu entscheiden, wer berechtigt ist, Zuwendungen zu erhalten.) Hiervon sind solche Länder betroffen,
die sehr stark auf freiwillige Vereinigungen und gesellschaftliche Gruppen angewiesen sind, die von der
Öffentlichkeit bezahlte soziale Dienste leisten, wie das in Teilen von Europa üblich ist. Wenn religiöse
Gruppen (in solche Dienste) nicht einbezogen werden, führt dies zur Diskriminierung jener, deren wichtigste
soziale Bindung religiösen Charakter hat. Dennoch sollte eine derartige finanzielle Unterstützung solchen
Gruppen nicht gewährt werden, die religiöse oder weltliche Werte vertreten, die illiberal sind.
Dieses dritte Modell entspricht am meisten dem DWU-Ansatz, weil der Abbau der formalen Anerkennung
jeglicher Staatsreligion alle Religionen auf die gleiche Stufe stellt ( zumindest in gesetzlicher
und finanzieller Hinsicht), ohne damit ihre Geschichte und Identität direkt in Frage zu stellen.
Obwohl ein solches Vorgehen einen Schritt weg von der Tradition darstellt, ersetzt es sie nicht durch
irgendwelche neuen staatlichen Forderungen. Sie gestattet es der Mehrheit, ein Gefühl der Zentralstellung
ihrer Werte aufrechtzuerhalten ( was für die Minderheiten nicht völlig befriedigend ist). Andererseits
ermöglicht diese Maßnahme es den Minderheiten zur Kenntnis zu nehmen, daß die Mehrheit ihnen in
beträchtlichem Maße entgegengekommen ist (was einige von denen, die der Mehrheit zuneigen, nicht völlig
zufrieden stellt). Dieses Modell ermöglicht Vielfalt, ohne vom Ansatz her die Einheit zu untergraben.
(Ein Präzedenzfall dafür ist die Art und Weise, wie früher Geschäfte gezwungen waren, an Sonntagen aus
religiösen Gründen geschlossen zu bleiben, denen man heute aber gestattet, einen geschäftsfreien Tag
zu haben, der jeder Religion genehm ist, z.B. am Freitag oder Samstag, ohne damit den Sonntag offiziell
zu entwerten. Die Gefühle der Mehrheit müssen eben auch respektiert werden.
3. DWU-Schulunterricht
Der schulische Unterricht sollte weder dazu benutzt werden, alle kulturellen Unterschiede und Wesensmerkmale
zu unterdrücken, noch die Verselbständigung und Ghettoisierung von Minderheiten zu verstärken.
Das Assimilationsmodell geht davon aus, daß Einwanderer und Mitglieder von Minderheiten in der
Gesellschaft an staatlichen Schulen unterrichtet werden, daß ihnen grundsätzlich derselbe Lernstoff
vermittelt wird wie anderen Mitgliedern der Gesellschaft und mehr oder weniger derselbe Lernstoff,
wie er bisher angeboten wurde. Ein Modell der unbeschränkten Vielfalt macht die Einrichtung eigener,
öffentlich geförderter Schulen und die Aufstellung besonderer Lehrpläne für die verschiedenen ethnischen
Gruppen, vom Kindergarten bis zur 12. Jahrgangstufe erforderlich, wie z.B. eigene muslimische und jüdische
Schulen, und zwar nicht nur als Sonntagsschulen, sondern als Ganztagsschulen.
Ein DWU-Ansatz sieht nach dem Konzept der Nachbarschaftsschule vor, daß
a) ein Großteil des Lehrplans, etwa 85% oder mehr, allgemein-verbindlich sein sollte (d.h. Teil
jenes Vorgehens, das Einheit fördert). Mit der Verbindlichkeit, etwa 85% des Lehrplans allen
gleichermaßen zu vermitteln, ist nicht nur beabsichtigt sicherzustellen, daß alle Mitglieder der
nachfolgenden Generation in beträchtlichem Umfang von denselben Lernstoffen, Geschichten und wertsetzenden
Inhalten geprägt werden, sondern auch daß sie sich gesellschaftlich vermischen. Daher ist das Lehren
derselben Unterrichtsstoffe, jedoch in ethnisch getrennten Schulen, unvereinbar mit unserem Ansatz.
(Zugegeben, der trennende Effekt eines solchen Unterrichts könnte weitgehend gemildert werden, wenn
sie einen beträchtlichen Umfang des "allgemein- verbindlichen" Stoffes lehrten und sich bemühten, für
soziale Durchmischung zu sorgen, wenn nicht in ihrem eigenen Wirkungsbereich, dann eben anderswo.)
Obwohl Lehrer jeglicher Herkunft willkommen sein sollten, ist das Beharren darauf, daß Kinder von Lehrern
unterrichtet werden sollten, die Mitglieder der eigenen ethnischen Gruppe sind, unvereinbar mit dem DWU-Modell.
b) Minderheiten sollten einen namhaften Einfluß auf die etwa 15% des Lehrplans haben; dies könnte in Form
von Wahlfächern oder alternativem Unterricht geschehen, wo Schüler mit spezifischem Interesse an einem
Stoff, einem Geschichtsabschnitt oder einer Tradition eine besonders vertiefte Einsicht in dieses Gebiet
erhalten könnten.
c) Der allgemein-verbindliche, auf Einheit gerichtete Inhalt des Lehrplans sollte bis zu einem gewissem Grade
revidiert werden, um mehr Wissen z.B. über die Kulturen und die Geschichte der Minderheiten aufzunehmen.
Unterricht könnte zweisprachig betrieben werden, aber nur während einer Übergangsphase, bevor die
Differenzierung beginnt, und nicht als eine durchgängige Unterrichtsform, das heißt: nicht als ein
in der Praxis ethnisch getrennter Unterricht. (Dies bezieht sich auf den Unterricht, der in der
Sprache der Einwanderer abgehalten wird und nicht auf die Bildungspolitik in einem Land, das historisch
gesehen zwei oder mehr Sprachen besitzt.)
Von herausragender Bedeutung ist die Vermittlung von Werten. Dieses Problem erhält besonderes Gewicht
durch die Tatsache, daß viele der umstrittenen Fragen im Schulbereich, von der Entfernung von Kruzifixen,
der Forderung an muslimische Mädchen, (im Sportunterricht) Badeanzüge zu tragen, bis zum Verbot der
traditionellen Turbane der Sikhs mit Religion in Verbindung stehen. Wir beginnen zunächst mit der
Feststellung, daß Schulen zur Entwicklung des Charakters beitragen und Grundwerte lehren müssen,
anstatt nur Anstalten zur Vermittlung akademischen Wissens zu sein. Man kann auch davon ausgehen,
daß der Unterricht , den alle Schüler besuchen müssen (den allgemein verbindlichen, auf Einheit
gerichteten Sektor von 85% plus) eine Belehrung umfaßt, in der Grundwerte vermittelt werden wie
Achtung vor der Verfassung oder den Grundrechten und Menschenrechten, eine Belehrung über die Vorzüge
der Demokratie und die Werte gegenseitiger Achtung der unterschiedlichen Subkulturen. (Dieser Unterricht
muß ein gemeinschaftskundliches Praktikum umfassen wie z.B. gespieltes Parlament oder Zivilgericht oder
einen Gemeindedienst.) Aber sogar ein so angelegter Unterricht kann keineswegs genügen, die nötige
Charaktererziehung zu gewährleisten und ist an sich nicht in der Lage, einen ausreichenden Ersatz für
die wesentlichen Werte zu bieten, die in der Vergangenheit von den Religionen vermittelt wurden. Da die
Schulen nun einmal die Aufgabe der Charakterbildung haben, müssen wir uns fragen, welche wesentlichen
Werte über die eng definierten sozialen Tugenden hinaus sie vermitteln sollen.
Wenn man für jede einzelne Religion getrennten Schulunterricht an öffentlichen Schulen ermöglicht
(im Sinne der Vorstellung von der gleichwertigen staatlichen Anerkennung aller Religionen) und den
Schülern feistellt, welchen Unterricht sie besuchen wollen (einschließlich des Unterrichts in weltlicher,
humanistischer Ethik), dann fördert das zwar die Vielfalt, leistet aber wenig für die Einheit. Ein Weg,
Verbesserungen für diesen Ansatz zu erreichen, besteht darin, im Bereich der öffentlichen Schulen die
Zusammenarbeit mit verschiedenen religiösen Gruppen zu suchen um sicherzustellen, daß die für den
Religionsunterricht ausgewählten Lehrer (und das zu verwendende Lehrmaterial) daran gehindert werden,
illiberale religiöse Praktiken zu befürworten oder auszuüben. (Obwohl wir zuvor betont haben, daß wir
keine Einwände gegen theoretische Befürwortungen von illiberalen Überzeugungen im Unterschied zu deren
praktischer Verwirklichung haben, bedürfen Kinder, deren Gemüt und Geist sich noch nicht vollständig
entwickelt haben, des besonderen Schutzes.) Man könnte meinen, eine Demokratie sollte das Lehren anti-
demokratischer Werte tolerieren, solange diejenigen, die sie vertreten, das demokratische System nicht
ernsthaft gefährden. Aber nicht alle hier in den Blick genommenen Gesellschaften besitzen schon ein lang
bewährtes und fest gegründetes, demokratischens Staatswesen, und daher ist es nicht sinnvoll, sie (mit
einer solchen Toleranz) zu überfordern. Vor allem wird keine ausreichende Gemeinsamkeit von Wertüberzeugungen
erzielt, wenn man den Fundamentalismus nicht aus den Klassenzimmern fernhält.
Viele von uns sind der Überzeugung, daß nur öffentliche Schulen ein Umfeld bieten können, in dem Kinder
einem reichen Bestand an gemeinsamen Werten begegnen, vor dem Fundamentalismus geschützt werden und
sich mit Kindern unterschiedlicher sozialer und religiöser Herkunft gesellschaftlich vermischen können.
Einige sind davon überzeugt, daß dasselbe in Privatschulen erreicht werden kann, auch wenn sie von einer
oder der anderen ethnischen oder religiösen Gruppe kontrolliert werden, solange der Staat sicherstellt,
daß alle Schulen einen bedeutenden Bestand an gemeinsamen Werten lehren. In jedem Fall müssen dieselben
grundlegenden Kriterien erfüllt werden, wenn Schulen wirkungsvolle Möglichkeiten schaffen wollen, sich
dem DWU-Modell anzunähern - im Gegensatz zu einem homogenen Modell der Assimilierung oder der getrennten,
unbeschränkten Multikulturalität: nämlich einen Kernbestand gemeinsamer Werte und die gesellschaftliche
Durchmischung. .
4. Staatsbürgerschaft für legale Einwanderer, die sich qualifizieren
Diskussionen über Einwanderung und Staatsbürgerschaftspolitik waren oft gekennzeichnet durch
ungezügeltes Schwanken zwischen emotionaler Besorgnis, polarisierenden Positionen und radikalen
Vorschlägen zur Assimilation oder unbeschränkter Vielfalt: entweder wir beenden jegliche Immigration
oder wir öffnen unsere Grenzen praktisch für jeden; entweder sind Einwanderer eine Belastung für die
Steuerzahler und die Verantwortung für das Gelingen der Einwanderung liegt allein bei den Neuankömmlingen,
oder man sollte allen Neuankömmlingen beträchtliche öffentliche Unterstützung zukommen lassen und ihnen
helfen, ihre Kulturen, ihre Sprachen und Identitäten zu bewahren; entweder sollten alle illegalen Einwanderer
sofort abgeschoben werden oder man sollte keine Unterschiede zwischen legalen und illegalen Einwanderen machen.
Ein DWU-Ansatz betont, daß den Gesellschaften am besten gedient ist, wenn man legalen Einwanderern, die
die schulischen Voraussetzungen erfüllen, die volle Staatsbürgerschaft gewährt, statt sie nur als
Gastarbeiter zu behandeln, oft eine Bezeichnung, die ihren wahren Status als zwar ständigen, aber
zweitklassisgen Bürger verschleiert. Der Schlüssel zu einem demokratisch vertretbaren und ökonomisch
realisierbaren Ansatz zum Thema Einwanderung ist es, zu allererst Entscheidungen über den Umfang und
die Art der Einwanderung herbeizuführen, die die Nation befürwortet. Dann kann die Regierung den
Zugelassenen das Bleiberecht gewähren und ihnen den Erwerb der Staatsbürgerschaft ermöglichen. Dieser
Ansatz weist einen vernünftigeren Weg, den Arbeitsmarkt zu bedienen, Familien zusammenzuführen und den
Bürgern einen Überblick darüber zu verschaffen, wie die Einwanderung die nationale Wirtschaft und Kultur
beeinflußt.
Privilegierungen aufgrund kultureller Zugehörigkeit sind akzeptabel - wenn z.B. Spanien Einwanderer aus
den Spanisch sprechenden Ländern bevorzugt - weil sie dazu beitragen, die Einheit aufrechtzuerhalten,
soweit dieses Verfahren die Einwanderung zum Zweck der Familienzusammenführung und wegen Vertreibung
nicht verhindert und sich wirklich auf Kriterien der kulturellen Herkunft und nicht auf solche der Rasse
oder Blutszugehörigkeit stützt. Öffentliche Unterstützung für Einwanderer macht die Umsetzung von
Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich. Am besten müssen daher wirksamere Grenzkontrollen, Sanktionen
gegen Arbeitgeber, vielleicht sogar die Einführung eines Personalausweises für alle legalen Einwohner
in jeden Ansatz einbezogen werden, der sich zum Ziel setzt, ein wirksames und in der Öffentlichkeit
vertretbares System zu schaffen. (Diese Maßnahmen gelten nicht für echte politische Asylanten.) Weitaus
entschlossenere Anstrengungen zur Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen, die mit vernünftigen und
transparenten Zulassungskriterien versehen sind, werden ebenfalls eine Möglichkeit schaffen, mit der
weiter bestehenden Realität illegaler Einwanderung umzugehen und zwar in einer Weise, die sich mit den
Grundwerten der Demokratie in Übereinstimmung befindet. Sobald ein solches System eingeführt ist, kann
eine Gesellschaft den Inhalt ihrer Staatsbürgerschaft neu definieren, weg von der bloßen Darstellung
einer Handvoll von Rechten und hin zur Betonung von bürgerschaftlicher Partizipation und Verantwortung.
Demokratische Nationalstaaten müssen für legale Einwanderer faire und überprüfbare Zulassungsverfahren
schaffen einschließlich vertretbarer Antragskosten. Sprachliche und bildungsspezifische Voraussetzungen
können sicher höher angesetzt werden als bisher, um sicherzustellen, daß die zukünftigen Staatsbürger
nicht nur Vertrautheit mit der Funktion des demokratischen Regierungssystems erworben haben, sondern auch
mit den Elementen der bestehenden Gesellschaft, die staatliche Einheit gewährleisten.
Zu bedenken wäre, ob man Einwanderern, die ihren Prozeß zum Erwerb der Staatsbürgerschaft noch nicht
vollendet haben, dennoch das Wahlrecht bei Gemeindewahlen zuerkennen und ihnen die Tätigkeit im öffentlichen
Dienst gestatten sollte als eine Möglichkeit, ihnen behilflich zu sein, Praxis im bürgerlichen Leben zu
erwerben, die ja dazu dient, gute Staatsbürger zu werden und um damit übrigens auch einen öffentlichen
Dienst zu schaffen, der besser geeignet ist, mit Minderheiten umzugehen.
Man könnte doppelte Staatsbürgerschaft gestatten oder sogar empfehlen, solange man sich auf zweckdienliche
Prinzipien und Verfahrensweisen festlegen kann, um Loyalitätskonflikte zu lösen, vor allem auf das Prinzip,
daß die Nation der Einheimischen Vorrang besitzt.
Zusammenfassend: Die Verleihung der Staatsbürgerschaft stellt einen entscheidenden Moment dar, in dem eine
Person zu einem verantwortlichen und akzeptierten Mitglied einer Gemeinschaft wird. Daher sollte sie nicht
ohne angemessene Vorbereitung verliehen, noch sollte sie jenen vorenthalten werden, die das nötige Maß an
Akkulturation geleistet haben.
In diesem ganzen Abschnitt gehen wir davon aus, daß Staatsbürgerschaft nicht auf Blutsbanden oder rassischer
Zugehörigkeit beruht, sondern darauf, zu einem Teil einer historisch gewachsenen Gemeinschaft zu werden,
mit eigener Kultur und Identität. Sich dieser Gemeinschaft anzuschließen bedeutet wirklich diese Geschichte,
Kultur und Identität miteinander zu teilen - bis zu einem Punkt, wie wir ihn in der vorausgehenden Erörterung
durch den Unterschied von Elementen der Einheit und der Vielfalt charakterisiert haben. Wir stellen nochmals
fest: Geschichte endet nicht und Kultur und Identität werden fortwährend neu gestaltet, teilweise unter dem
Einfluß von neu hinzukommenden Mitbürgern.
Staatbürgerschaft sollte kein zweckfreies Gut, sondern ein gesellschaftliches Unternehmen, einen bestimmten
Status und eine Identität darstellen, die sowohl Rechte wie Verpflichtungen umfaßt. Dies gilt sowohl für
diejenigen, die danach streben, Staatsbürger zu werden, als auch für jene, die das schon sind. .
5. Sprache: ein nicht zu umgehender Baustein der Einheit?
Das Assimilationsmodell betont, daß alle die vorherrschende Sprache erlernen müssen (manchmal, wie in
Belgien, zumindest eine davon), daß sie als die offizielle Sprache angesehen wird und daß die Verwendung
anderer Sprachen im öffentlichen Geschäftsverkehr, an Gerichten, bei Wahlen und auf Verkehrszeichen verboten
sein sollte. Die Position der uneingeschränkten Vielfalt wendet sich gegen die Anerkennung irgendeiner
Sprache als die offizielle und versucht mehreren, manchmal auch einer Vielzahl von Sprachen, einen
gleichwertigen Status vor Gericht, in schriftlichen Dokumenten usw. zu verschaffen.
Ein DWU-Ansatz dagegen sieht einen großen Vorteil darin, eine gemeinsame Sprache zu besitzen (wenn nötig
auch zwei) und sie alle Einwanderer, Mitglieder von Minderheiten und solche Menschen zu lehren, deren
Schulbildung Nachholbedarf aus anderen Gründen aufweist. Der Staat sollte jedoch reichlich Übersetzer
und übersetzte Dokumente für diejenigen zur Verfügung stellen, die die gemeinsame Sprache noch nicht
erlernt haben, auch wenn diese Maßnahme zu einer Schwächung der Motivation der Einwanderer führt, die
vorherrschende Sprache zu erlernen.
Nachbarschaften sollten die Freiheit besitzen, Aufschriften in jeder beliebigen Sprache hinzuzufügen,
jedoch nicht die in der einen (oder zweiten) gemeinsamen Sprache abgefaßten dadurch zu ersetzen (wie das
in Quebec der Fall war). Der Staat könnte durchaus auch dazu ermutigen, die Sprachen der Einwanderer als
Zweitsprache zu bewahren und (generell) Zweitsprachen zu lehren. .
6. Zentrale Werte, Symbole, nationale Geschichte, Feiertage und Rituale
Bei zahlreichen Gelegenheiten brechen Meinungsunterschiede auf in Bezug auf Sachverhalte, die in ihrer
Eigenbedeutung vergleichsweise begrenzt erscheinen, aber große symbolische Bedeutung erlangen in Bezug
auf Zurückweisung, partielle oder vollständige Aufnahme von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen.
Diese umfassen die Bekleidungskultur (z.B. wenn Mädchen Kopftücher tragen), wenn Jungen und Mädchen
gemeinsam schwimmen gehen, wenn ethnische Flaggen im Unterschied zu Staatsflaggen gezeigt werden, es
betrifft Orte, an denen ethnische Feste stattfinden können, und die Frage, welche Lärmpegel toleriert
werden, usw. In der Tat kann praktisch jeder Vorgang zu einem hochbelasteten symbolischen Problemfall
stilisiert werden, obwohl einige Vorgänge (wie z.B. das Beflaggen) mehr als andere dazu neigen.
Wichtig ist uns die Feststellung, daß der Versuch, diese Probleme einzeln zu behandeln oder sich dabei
auf vordergründige Argumente zurückzuziehen, oft nicht zu einvernehmlichen Lösungen führt, da die vorliegenden
Sachverhalte in bezeichnender Weise auf tiefer liegende Probleme verweisen. Die umstrittenen Symbole
dienen als Aufhänger für Abneigungen, die die Menschen gegenüber jenen andersartigen Kulturen empfinden
(einschließlich gegenüber der dominierenden) und gegenüber der Notwendigkeit, sich an eine andere Welt
anzupassen. Diese Symbole sind Ausdrucksmittel für die Empfindungen der Menschen, daß ihre Kultur, Identität,
nationale Einheit und Selbstbestimmung insgesamt bedroht sind. Nur wenn diese tiefer liegenden Probleme
angesprochen werden, können Gesellschaften in der Lage sein, befriedigende Lösungen für das Problem der
Symbolverwendungen zu erarbeiten.
Wenn man tief empfundene und tief sitzende Gefühle einfach nur attackiert und leugnet, daß Einwanderer
und Minderheiten andersartig sind usw. - insbesondere wenn man solche Empfindungen pauschal als "rassistische"
oder "fremdenfeindliche" Vorurteile bezeichnet und verlangt, die Menschen sollten sie einfach aufgeben,
sich einer Umerziehung, wenn nicht gar einer Behandlung, unterziehen - dann ist das ebenso unfair wie
kontraproduktiv.
Eine DWU-Position macht deutlich: wir verstehen, warum Menschen so empfinden, wie sie empfinden; sie
versichert ihnen jedoch auch, daß die kulturellen Veränderungen, mit denen sie umzugehen lernen müssen,
ihre Grundwerte nicht verletzen, ihre Identität und ihre Fähigkeit, ihr Leben zu kontrollieren, nicht
zerstören werden. Es ist in der Tat das Hauptverdienst des DWU-Ansatzes, ein solches Problem überhaupt
darzustellen, nicht als eine public-relations Pose oder als politische Phrase, sondern als ein sorgfältig
erarbeitetes Modell von Gesetzen, politischen Programmen und wertsetzenden Konzepten, die solchen
Zusicherungen auch Verläßlichkeit vermitteln.span>
Wenn diese Grundposition erst einmal beschrieben ist, dann stellen wir fest, daß das Beharren auf dem
alten Patriotismus, der ein kritikloses Festhalten an der nationalen Vergangenheit fordert, ebenso
unangemessen ist wie die Forderung nach Demontage der nationalen Identität, um damit der Vielfalt
entgegenzukommen. Von den Einwanderern aus den ursprünglich kolonisierten Ländern daher zu erwarten,
viel Rühmenswertes in der imperialenVergangenheit
(des Zuwanderungslandes) zu erkennen, ist nicht weniger unvereinbar mit dem DWU-Modell wie die Aufforderung
an die Nation, ihre gemeinsamen Werte, Symbole und Sinnsetzungen aufzugeben und in Zukunft nur noch ein
loser, formeller Zusammenschluß zu sein. Äußerungen wie: Überdenke, was es bedeutet, ein Brite zu sein
(oder Franzose oder Deutscher usw.), sind dann begrüßenswert, wenn sie mit der Absicht geäußert werden,
die Gemeinsamkeiten neu zu definieren und auf legitime Unterschiede hinzuweisen. Sie sind es aber nicht,
wenn sie eine verschlüsselte Aufforderung zur Preisgabe gemeinsamer, wesentlicher Überzeugungen und Werte
darstellen. Man sollte auch nicht davon ausgehen, daß sogar in einer vollentwickelten Europäischen Föderation
in absehbarer Zukunft nationale Identitäten und Kulturen verschwinden und sich damit die tiefer liegenden,
hier behandelten Probleme lösen werden.
Das Assimilations-Modell favorisiert die Betonung des gemeinsamen nationalen
Schicksals und der glanzvollen Leistungen in Lehrbüchern (insbesondere Geschichtsbüchern), an nationalen
Feiertagen und in Ritualen. Einige Verfechter der unbeschränkten Vielfalt dagegen fordern die
Neubewertung der Geschichte als lange Zeitabschnitte von Lehrstücken in nationaler Schande (z.B.
schlägt ein Wissenschaftler vor, man solle die amerikanische Geschichte als eine Abfolge von Mißbräuchen
gegenüber Minderheiten lehren, angefangen mit den Ureinwohnern Amerikas, dann den Sklaven, den Japanese
Americans während des Zweiten Weltkrieges , usw.) Andere favorisieren getrennte ethnische und religiöse
Feiertage wie Weihnachten, Hanukkah und Kwanzaa, um dadurch die bisherigen gemeinsamen nationalen
Feiertage zu ersetzen, statt sie zu ergänzen.
Die DWU-Position zu diesen Fragen muß noch erarbeitet werden. Was den Geschichtsunterricht betrifft, so
gäbe es sicher viel Zustimmung dafür, daß Äußerungen in Lehrbüchern und anderem Lehrmaterial, sofern sie
ausgesprochen verletzend gegenüber Minderheiten sind, daraus entfernt oder korrigiert werden sollten und
daß darin Anerkennungen gegenüber den Beiträgen von Minderheiten zur Geschichte der Gesellschaft aufgenommen
werden sollten. Im Übrigen sollte die Geschichte anderer Teile der Welt einen bedeutenden Platz in
jedem Lehrplan einnehmen. Noch immer ist der Geschichtsunterricht ein wichtiges Instrument zur Vermittlung
gemeinsamer Sinnsetzungen und Werte und er sollte daher weder "partikularisiert" (d.h. den verschiedenen
Ethnien überlassen), noch eine Quelle von Angriffen auf den Bereich der Einheit werden.
Was die Feiertage betrifft, so wird eine Kombination von gemeinsamen Feiertagen (wie z.B. der Tag der
Wiedervereinigung in Deutschland) mit besonderen ethnischen und religösen Feiertagen vollkommen im
Einklang mit einen DWU-Modell stehen. In Wirklichkeit bereichert die Existenz einiger ethnischer
Feiertage (wie z.B. Cinco de Mayo) die gemeinsame Kultur eher als daß sie sie schwächt.
Wir betrachten hier schwerpunktmäßig gemeinsame und abweichende Werte in einer Gesellschaft, die eine
Gemeinschaft von Gemeinschaften ist und nicht ein gedankenloses, überhomogenisiertes Gemenge. Dieser
Schwerpunkt beabsichtigt aber keinesfalls die Aufmerksamkeit von der Notwendigkeit abzulenken, sich mit
Fragen der wirtschaftlichen Macht und ihren Äußerungsformen zu befassen sowie mit Fragen der Verteilung
von Macht. Da diese Fragen aber schon oft behandelt worden sind, haben wir uns auf Werte (und auf die
damit verbundenen, sie tragenden Einrichtungen) konzentriert, eben auf das Herzstück jeder Gesellschaft,
die in der Lage ist, ihre Existenz zu bewahren und sich zugleich friedlich zu verändern.
Die Frage mit dem größten Herausforderungscharakter lautet: herauszufinden - und dies ist noch schwieriger
als Veränderungen an symbolischen Ausdrucksformen und sogar an Gesetzen und politischen Programmen
vorzunehmen - was in einen modifizierten, aber dennoch einheitlichen Kernbestand gemeinsamer Werte gehört.
Wir denken hierbei (zumindest relativ schnell) an die Verpflichtung auf die Bill of Rights, den
demokratischen Lebensstil, die Achtung der Grundgesetze (oder allgemeiner, an die Treue gegenüber
der Verfassung oder einer säkularen Religion), und die Verpflichtung zu gegenseitiger Toleranz. Ebenso
denken wir an die kommunitarischen Vorstellungen, daß Rechte Verantwortungen zur Folge haben, daß es
sinnvoller ist, Meinungsverschiedenheiten auszudiskutieren, satt sie zu einem Konflikt werden zu lassen
und daß man die Gesellschaft als eine Gemeinschaft aus Gemeinschaften betrachten sollte, statt nur als
einen Staat, der Millionen von einzelnen Individuen umfaßt). Aber wie wichtig diese Werte auch sind und
wie sehr sie uns auch voranbringen, diese vergleichsweise bescheidenen Vorstellungen von Einheit (und
solche, die sich auf bestimmte Aspekte der Gemeinsamkeit - auf sich überschneidende Bereiche der
Übereinstimmung unter verschiedenartigen Kulturen - beziehen,) stellen einen noch nicht ausreichenden
Kernbestand gemeinsamer Werte dar, um auf seiner Grundlage Einheit in der Vielfalt zu bewahren.
Die Herausforderung für das DWU-Modell besteht in der Frage, wie der Bereich der Einheit - wie weitgehend
sie auch immer neu formuliert erscheinen mag - genügend tragfähig erhalten werden kann, ohne den legitimen
Anspruch der Vielfalt zu verletzen. Die Antwort darauf kann man z.T. in säkularen humanistischen Werten und
Ethiken finden (einschließlich der Achtung gegenüber der Würde und Autonomie des Einzelnen) und in
gewichtigen kommunitarischen Werten, die unsere wechselseitigen zwischenmenschlichen Verpflichtungen zum
Ausdruck bringen. Dies kann eine Verpflichtung zur Gründung noch weiterer umfassender Gemeinschaften sein
(wie z.B. die Europäische Union); kann darin bestehen, den notleidenden Menschen in den armen Ländern zu
helfen und die Universal Declaration of Human Rights der UNO zu unterstützen. Dennoch bleibt die Frage
offen, woraus eine Quelle gemeinsamer Verpflichtungen entstehen könnte, von denen ausgehend man definieren
und verwirklichen kann, was richtig und falsch ist, und woraus eine Antwort auf metaphysische Fragen des
Lebens abgeleitet werden kann, sofern sie das öffentliche Leben betreffen und sofern dieses weder in
religiösen Doktrinen gründet noch sich rein realtivistisch darstellt oder auf den Glaubensinhalten bestimmter
einzelner Gruppen beruht.
Der DWU-Ansatz ist noch im Entwicklungsstadium. Er beansprucht nicht, alle -auch nicht die meisten- der
Antworten zur Überbrückung der Spaltungen bereit zu haben, die sich zwischen der Vielzahl der Einwanderer
und den Mehrheiten in den freien Gesellschaften, in denen sie leben, aufgetan haben. Der Ansatz, so stellen
wir fest, bietet aber sehr wohl eine grundlegende Orientierung, die die Geschichte, Kultur und Identität
einer Gesellschaft respektiert und ebenso die Rechte der Mitglieder der Gesellschaft, abweichender Ansicht
über solche Fragen zu sein, die nicht den Kernbestand der Grundwerte und universell geltenden Rechte und
Verpflichtungen umfassen.
Die Unterschriften bedeuten, daß wir einer Meinung über die allgemeine Stoßrichtung dieser Platform und die
Notwendigkeit dieses Eingriffs in den gerade stattfindenden Dialog sind, ohne dabei zwangsläufig mit jeder
einzelnen speziellen Aussage einverstanden zu sein.
Übersetzung: Klaus Weisner
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